Berechnen Sie jetzt unverbindlich Ihren möglichen Pflichtteil.
Zum PflichtteilsrechnerDer Pflichtteil sichert nahen Angehörigen eine Mindestbeteiligung am Nachlass, selbst wenn sie durch ein Testament enterbt wurden. Er schützt die engste Familie vor einer vollständigen Enterbung.
Anspruchsberechtigt sind in erster Linie die direkten Abkömmlinge (Kinder, Enkel), der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner sowie die Eltern des Erblassers, falls keine Kinder vorhanden sind.
Die Höhe des Pflichtteils beträgt die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Er ist ein reiner Geldanspruch gegen die Erben.
Schenkungen des Erblassers innerhalb der letzten 10 Jahre vor dem Erbfall können den Pflichtteil erhöhen (sog. Pflichtteilsergänzungsanspruch).
Der Nachlasswert umfasst alle Vermögenswerte (Immobilien, Konten, etc.) abzüglich der Schulden.
Wählen Sie die Situation, die Ihrer am nächsten kommt, um den gesetzlichen Erbteil zu bestimmen. Dies ist eine Vereinfachung.
Dieser Betrag ist eine erste, unverbindliche Schätzung. Die tatsächliche Höhe kann je nach Details des Erbfalls (z.B. Testamentsgestaltung, genauer Güterstand, weitere Schenkungen) abweichen.
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