Ihr Anspruch im Erbfall

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Das Wichtigste zum Pflichtteil

Der Pflichtteil sichert nahen Angehörigen eine Mindestbeteiligung am Nachlass, selbst wenn sie durch ein Testament enterbt wurden. Er schützt die engste Familie vor einer vollständigen Enterbung.

Wer hat Anspruch?

Anspruchsberechtigt sind in erster Linie die direkten Abkömmlinge (Kinder, Enkel), der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner sowie die Eltern des Erblassers, falls keine Kinder vorhanden sind.

Wie hoch ist der Pflichtteil?

Die Höhe des Pflichtteils beträgt die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Er ist ein reiner Geldanspruch gegen die Erben.

Was ist mit Schenkungen?

Schenkungen des Erblassers innerhalb der letzten 10 Jahre vor dem Erbfall können den Pflichtteil erhöhen (sog. Pflichtteilsergänzungsanspruch).

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Der Nachlasswert umfasst alle Vermögenswerte (Immobilien, Konten, etc.) abzüglich der Schulden.

Wählen Sie die Situation, die Ihrer am nächsten kommt, um den gesetzlichen Erbteil zu bestimmen. Dies ist eine Vereinfachung.

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